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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

 

Stand: 28.02.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB mit der CODIN IT GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg (nachstehend CODIN IT). Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt CODIN IT nur an, wenn CODIN IT ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

 

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

  1. Für bestimmte Leistungen sind zusätzliche Bestimmungen vereinbart (z.B. Webhosting).

 

  1. Im Falle von Gesetzesänderungen, einer Änderung der Rechtsprechung oder einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen vorbehalten. Im Falle einer Änderung wird der Besteller über die geplante Änderung per E-Mail informiert und erhält eine Frist von 7 Tagen zum Widerspruch. Bei unterbliebenem, schriftlichen Widerspruch gelten die geänderten Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Widerspruchsfrist als angenommen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann CODIN IT diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Angebote von CODIN IT sind stets freibleibend und bedürfen daher einer Bestellung. Alternativ ist mit Beginn der Leistung durch CODIN IT eine Bestellung als angenommen einzustufen.

 

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

 

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich CODIN IT Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, CODIN IT erteilt dazu dem Besteller die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit CODIN IT das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen CODIN IT unverzüglich zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

 

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von CODIN IT ausschließlich eventueller Verpackung und Versand und zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.

 

  1. Die Zahlung des Preises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

  1. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

 

§ 5 Zurückbehaltungsrechte

 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

 

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

 

  1. Der Beginn der von CODIN IT angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

  1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist CODIN IT berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

  1. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

 

 

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

 

  1. CODIN IT behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache oder Leistung bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn CODIN IT sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufet. CODIN IT ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

 

  1. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er im Falle hochwertiger Güter verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller CODIN IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CODIN IT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den CODIN IT entstandenen Ausfall.

 

  1. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an CODIN IT in Höhe des mit CODIN IT vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von CODIN IT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. CODIN IT wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

  1. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für CODIN IT. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, CODIN IT nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt CODIN IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von CODIN IT zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller CODIN IT anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für CODIN IT verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an CODIN IT ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; CODIN IT nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

 

  1. CODIN IT verpflichtet sich, die CODIN IT zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

 

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

 

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

  1. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von CODIN IT gelieferten Ware oder Leistung bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung von CODIN IT einzuholen.

 

  1. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird CODIN IT die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist CODIN IT stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

 

  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

 

  1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

 

  1. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von CODIN IT gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

 

  1. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen CODIN IT bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

 

 

§ 10 Sonstiges

 

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Flensburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

  1. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.